unsere Vereinsbeträge gestalten sich wie folgt:

 

Jahresbeitrag

Erwachsene

26,00 €

Kinder/Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre

13,00 €

Ehegatten/Lebenspartner und Kinder im selben Haushalt

beitragsfrei

Aufnahmegebühren werden nicht erhoben

 

 

Vereinssatzung

der

Aquarien-Freunde-Borken

VDA-Vereins-Nr.21163    Gegründet April 1986

 

§1 der Verein Aquarien – Freunde Borken ist ein Verein, der sich der Aquaristik und Terraristik als Hobby widmet.

 §2  Der Verein hat seinen Sitz in Borken.

 §3  Der Verein ist Mitglied im Verband Deutscher Aquarien- und Terrarien-Vereine e.V (VDA).

§4  Der Vorstand besteht aus 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassierer und Schriftführer die für 2 Jahre auf der Mitgliederversammlung gewählt werden. Bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben unterstützen sämtliche Mitglieder des Vereins den Vorstand.

§5 Der Ältestenrat soll aus 3 Mitgliedern bestehen. Er wird durch eine Mitgliederversammlung eingesetzt. Die Aufgaben des Ältestenrats sind beratende und schlichtende Funktionen.

§6 Die Haftung für Verbindlichkeiten, die von dem Vorstand getätigt werden, ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.

§7 Vereinsabende sollten einmal monatlich stattfinden. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Den Termin wird der Vorstand mit Tagesordnungspunkten den Vereinsmitgliedern durch ein Rundschreiben rechtzeitig mitteilen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorstand und oder der Ältestenrat sowie 20% der Vereinsmitglieder einberufen.

§8  Mitglied in dem Verein kann jeder Interessierte werden. Voraussetzung ist die Teilnahme an 3 Vereinsabenden und einer offenen Abstimmung zur Aufnahme, auf Antrag kann diese geheim stattfinden. Das Ergebnis muss ohne Gegenstimme sein.

§9  Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich im Dezember entrichtet.

§10 Der Austritt aus dem Verein ist jeder Zeit möglich und sollte in schriftlicher Form geschehen

          Ein Anspruch auf Beitrag und Abfindung aus dem Vereinsvermögen besteht im Fall des Austritts nicht.

          Wer nach zweimaliger Aufforderung seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein zu entrichten nicht nachkommt, wird als Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen.

 Ein Ausschluss eines Mitglieds kann durch eine Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen. 

§11 Bei Auflösung des Vereins wird das Vermögen auf die Mitglieder aufgeteilt.

 

 

§12 Änderungen der Satzung können nur mit Beschluss einer Mitgliederversammlung erfolgen.